Wir über uns

 

Seit 1972 liegt die Entsorgungspflicht für Abfälle beim Landkreis Neu-Ulm. Vorher waren die Gemeinden eigenverantwortlich für die Abfallentsorgung zuständig. Und auch heute noch werden einzelne Aufgaben dezentral von den 17 kreisangehörigen Gemeinden erledigt: z.B. die Erfassung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll. Der Landkreis Neu-Ulm, mit 182.600 Einwohnern (Stand: 31.12.2023) eines der am dichtesten besiedelten Gebiete in Bayern, ist für die verbleibenden Aufgaben zuständig.

Dafür wurde der „AWB-Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm“ (AWB) mit Sitz in Weißenhorn eingesetzt und mit der Erstellung und Umsetzung eines Abfallwirtschaftskonzeptes betraut. Der AWB wurde zum 01. Januar 1995 als Eigenbetrieb des Landkreises Neu-Ulm gegründet, um sämtliche Aufgaben der Abfallwirtschaft für den Landkreis Neu-Ulm wahrzunehmen.

Der AWB ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig- und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen des Landkreises ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Aufgabe des Abfallwirtschaftsbetriebes ist es, die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung der im Landkreis Neu-Ulm anfallenden Abfälle sicherzustellen. Hierzu nimmt der AWB alle Aufgaben wahr, die dem Landkreis Neu-Ulm aufgrund der Abfallgesetze obliegen. Dazu zählen insbesondere:

  • Die Unterhaltung und der Betrieb des Müllheizkraftwerks Weißenhorn
  • Die Nachsorge der stillgelegten Deponie in Weißenhorn und Pfuhl
  • Die sonstigen dem Betriebszweck dienenden Hilfs- und Nebengeschäfte, u.a. Erfassung und Vermarktung von Altpapier, Altmetall, Elektronikschrott, Batterien, Problemmüll.
     

Besonderheit im Landkreis Neu-Ulm

Eine Besonderheit in der Abfallwirtschaft des Landkreises Neu-Ulm ist die Übertragung von Aufgaben der Abfallwirtschaft auf die kreisangehörigen Gemeinden. Dadurch ist im Landkreis Neu-Ulm die Zuständigkeit im Bereich der Abfallwirtschaft zweigeteilt.

Die Gemeinden sind u.a. für die Erfassung und Beförderung von Haus- und Sperrmüll sowie die Errichtung und den Betrieb der Wertstoffhöfe oder die Erfassung und Kompostierung von pflanzlichen Abfällen zuständig.

Der AWB hat die Aufgabe, Abfälle zur Beseitigung (Haus- und Sperrmüll) aus privaten Haushaltungen und dem Gewerbe, ordnungsgemäß über seine Entsorgungsanlage zu beseitigen. Außerdem ist er für die Verwertung der Wertstoffe zuständig.

Zur Erfüllung der genannten Aufgaben betreibt der AWB in Abstimmung mit den 17 kreisangehörigen Gemeinden eine gezielte und effektive Öffentlichkeitsarbeit.