Was tun bei
Bauarbeiten mit
Asbest?
Was tun bei Bauarbeiten mit Asbest?
Bei Bauarbeiten mit Asbest gelten strenge Vorschriften
Sind in Gebäuden oder Gebäudeteilen asbesthaltige Bauteile enthalten, so ist in jedem Fall Art und Umfang der
Asbestbelastung vor Beginn der Baumaßnahme festzustellen.
Dies hat durch einen sachkundigen Gutachter zu erfolgen. Werden diese Arbeiten in einem Betrieb oder durch eine Firma ausgeführt, so muß ein Fachkundelehrgang nach TRGS 519 vorliegen.
Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe sind zu beachten.
Dem Gewerbeaufsichtsamt Augsburg, Morellstr. 30 d, 86159 Augsburg, ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten der Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen anzuzeigen.
Herstellungs- und Verwendungsverbot für asbesthaltige Produkte!
Das Lagern, Bearbeiten oder Wiedereinbauen asbesthaltiger Stoffe ist ebenso wie deren Weitergabe an Dritte (z.B. durch Verkaufen oder Verschenken) verboten. Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Straftat dar.
Für Privatpersonen, die Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen vornehmen, sind die entsprechenden Regelungen der TRGS 519 zum Schutze der Allgemeinheit einzuhalten. Dazu zählen:
- Die Arbeiten dürfen nur durchgeführt werden, soweit und solange sie von sachkundigen Personenbeaufsichtigt werden.
- Beim Abbruch von Asbestzementdächern und -fassaden sind Schutzanzüge und -masken P2 zu tragen.
- Während der Arbeit sind die Asbestprodukte feucht zu halten.
- Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von Asbesterzeugnissen dürfen nicht mit Arbeitsgeräten durchgeführt werden, die deren Oberfläche abtragen (z.B. Abschleifen, Abbürsten oder Hoch- und Niederdruck reinigen)!
- Die Bauteile sind vorsichtig abzuschrauben, nicht schraubbare Bauteile dürfen nur im genäßten Zustand herausgebrochen werden.
- Platten oder Teile dürfen nicht geworfen werden, sie sind zu den Transportbehältern zu tragen.
- Die Platten sind in reißfeste und staubdichte Kunststoffgewebesäcke (Big Bag) zu verpacken, die Big Bags können in verschiedenen Baumärkten oder bei den jeweiligen Entsorgungsbetrieben bezogen werden.
Es geht um Ihre Gesundheit!
Die Berufsgenossenschaften schlagen schon lange Alarm, wenn es um das Thema Asbest geht. Allein im Jahr 2001 gab es 931 Todesfälle zu beklagen, die auf durch Asbest verursachte Berufskrankheiten zurückzuführen sind. Im Umgang mit Asbest ist also besondere Vorsicht geboten!
Durch den unsachgemäßen Umgang mit asbesthaltigen Produkten können feinste Asbestfasern freigesetzt werden. Das Einatmen dieser Asbestfasern kann beim Menschen Veränderungen des Lungengewebes hervorrufen und Krebserkrankungen auslösen.
Das tückische daran: Asbest tut nicht weh. Man merkt nicht, wenn sich Asbestfasern in der Lunge festsetzen. Vom Einatmen der Fasern bis zum Ausbruch einer Krankheit können Jahrzehnte vergehen.