Bioabfall
Die Biotonne kommt!
Ab 2026 werden im Zuständigkeitsgebiet des AWB Bioabfälle getrennt gesammelt. Grundlage ist das von der Bundesregierung beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz, das eine verpflichtende Getrenntsammlung
von Bioabfällen vorsieht. Diese Vorschrift wird ab dem 1. Januar 2026 durch den AWB umgesetzt.
Übrigens:
Die Biotonne ist für Gartenbesitzer die ideale Kombination mit dem eigenen Komposthaufen: Denn mit der Biotonne können Sie auch solche Bioabfälle sammeln, die sich nicht unbedingt für die Eigenkompostierung
eignen (z.B. Fleischabfälle oder Zitrusfrüchte).
Für Eigenkompostierer gibt es aber auch die Möglichkeit, sich von der Nutzung einer Biotonne befreien zu lassen.
• Eierschalen
• Speisereste (roh, gekocht, verdorben), auch Wurst, Fleisch, Fisch
• Knochen
• Gemüse- und Obstabfälle, auch Südfrüchte
• Lebensmittelreste
• Brot- und Backwaren
• Speisefette in fester Form
• Kaffeefilter und Teebeutel
• Laub, Rasenschnitt
• Stroh und Heu
• Topf- und Balkonpflanzen
• Unkräuter/Wildkräuter
• Verwelkte Blumen• Restmüll aller Art, z. B.:
• Kunststoffprodukte
• verpackte Lebensmittel
• Flüssigkeiten, beispielsweise flüssige Speisereste, Getränke
• Glas
• Kehricht, Staubsaugerbeutel
• Hydrokultur-Substrat
• Kleintierstreu
• Kohle- und Holzasche sowie Ölruß
• Leder- und Kleiderreste
• Staubsaugerbeutel
• Tapetenreste
• Windeln
• gebrauchte Hygieneartikel
• Asche und Zigarettenkippen
• Verpackungen