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MHKW Weißenhorn
Anfahrt / Öffnungszeiten / Preise

Hier finden Sie uns: 

MHKW Weißenhorn
Daimlerstraße 36
89264 Weißenhorn

​Öffnungszeiten

​Montag bis Freitag:

07:00 Uhr - 17:00 Uhr (durchgehend)

Samstag: geschlossen

Anlieferung nur von Kommunen und Gewerbebetrieben aus dem Landkreis Neu-Ulm mit einem Fahrzeuggewicht von über 7,5 t. Die Fahrzeuge müssen hydraulisch abkippen können!

Preise/Gebühren für Fahrzeuge über 7,5 t:

​Bis 100 kg, pauschal  EUR 13,00

Bis 200 kg, pauschal  EUR 26,00

Preise/Gebühren für Fahrzeuge über 15 t:

Bis 400 kg, pauschal  EUR 52,00

Bei Anlieferungen über 200/400 kg  EUR 0,13 pro kg

(entspricht den Müllgebühren von EUR 130,-/to)

 

Gebühren bis 100,- EUR sind in bar oder mit ec-Karte zu begleichen. Eine Rechnungsstellung bis 100,- EUR ist nicht möglich.

Bitte beachten:
Wir nehmen nur Restmüll und Sperrmüll von Kommunen und Gewerbebetrieben aus dem Landkreis Neu-Ulm an.
  • Restmüll und Sperrmüll.

     

    Wenn Sie sich unsicher sind über die Abfallart, nutzen Sie unser Abfall-ABC.

    • Sperrige Abfälle über 2,50 m Länge oder über 30 cm Querschnitt

    • Abfälle auf Rollen gewickelt oder in Ballen gepresst

    • Wertstoffe laut Gewerbeabfallverordnung und weitere wie:

    • Papier, Pappe, Kartonagen, Folien, Kunststoffe (…)

    • Altholz AI bis A III (Schränke, Küchenmöbel, Holzbänke, etc…) außer imprägnierte Hölzer vom Außenbereich

    • Bahnschwellen über 30 cm Länge

    • Schrott und Aluminium jeglicher Art / Sandwichplatten mit Blech

    • Nicht brennbare Abfälle wie z. B. Bodenaushub, Bauschutt, Steine (…)

    • Gefährliche Abfälle wie z. B. Batterien, ölige Betriebsmittel, Lösemittel, Pestizide, Laborabfälle, Chemikalienreste, Desinfektionsmittel, Zytostatika, flüssige Farben

    • Abfälle/Wertstoffe mit Aluminiumanhaftungen, (Stanz- oder Blister Abfälle)

    • Explosionsgefährliche Stoffe (Feuerwerkskörper, Munition, Druckgasflaschen)

    • Carbonfaserabfälle, KMF-Abfälle / Mineralwolle / Rollisol

    • Alt- Reifen, Rigipsplatten, Kunststofffenster, Glasscheiben / Spiegel

    • Schlammförmige, staubige, flüssige Abfälle

    • Brennende, glühende oder leicht entzündliche Abfälle

    • Strahlende Abfälle

    • Teerhaltige Bitumenabfälle, Bitumenabfälle über haushaltsüblichen Mengen

    • HBCDD-haltige Abfälle / Styropor/Styrodur als Monocharge

    • Brandabfälle, nur nach Freigabe von der Feuerwehr

    • Blutige Abfälle aus unterschiedlichen Einrichtungen wie z.B. (Krankenhäuser, Dialysestationen, etc…)

    • Infektiöse Abfälle gemäß Gruppe C LAGA-Merkblatt

    • Abfälle, die nach dem Bundesseuchengesetz behandelt werden müssen und mikrobiologische Kulturen (Abfallschlüssel 18 01 03*)

    • Tierkörper und Versuchstiere

    • Streu und Exkremente aus Versuchstieranlagen, soweit eine Verbreitung meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten zu befürchten ist und mikrobiologische Kulturen (ASN 18 02 02*)

    • Körperteile und Organabfälle, einschl. gefüllter Blutbeutel und Blutkonserven (Abfallschlüssel 18 01 02)

    Wenn Sie sich unsicher sind über die Abfallart, nutzen Sie unser Abfall-ABC.

    Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an: 07308 878-0

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