MHKW Weißenhorn
Anfahrt / Öffnungszeiten / Preise
Hier finden Sie uns:
MHKW Weißenhorn
Daimlerstraße 36
89264 Weißenhorn
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
07:00 Uhr - 17:00 Uhr (durchgehend)
Samstag: geschlossen
Anlieferung nur von Kommunen und Gewerbebetrieben aus dem Landkreis Neu-Ulm mit einem Fahrzeuggewicht von über 7,5 t. Die Fahrzeuge müssen hydraulisch abkippen können!
Preise/Gebühren für Fahrzeuge über 7,5 t:
Bis 100 kg, pauschal EUR 13,00
Bis 200 kg, pauschal EUR 26,00
Preise/Gebühren für Fahrzeuge über 15 t:
Bis 400 kg, pauschal EUR 52,00
Bei Anlieferungen über 200/400 kg EUR 0,13 pro kg
(entspricht den Müllgebühren von EUR 130,-/to)
Gebühren bis 100,- EUR sind in bar oder mit ec-Karte zu begleichen. Eine Rechnungsstellung bis 100,- EUR ist nicht möglich.
Bitte beachten:
Wir nehmen nur Restmüll und Sperrmüll von Kommunen und Gewerbebetrieben aus dem Landkreis Neu-Ulm an.
Restmüll und Sperrmüll.
Wenn Sie sich unsicher sind über die Abfallart, nutzen Sie unser Abfall-ABC.
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Sperrige Abfälle über 2,50 m Länge oder über 30 cm Querschnitt
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Abfälle auf Rollen gewickelt oder in Ballen gepresst
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Wertstoffe laut Gewerbeabfallverordnung und weitere wie:
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Papier, Pappe, Kartonagen, Folien, Kunststoffe (…)
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Altholz AI bis A III (Schränke, Küchenmöbel, Holzbänke, etc…) außer imprägnierte Hölzer vom Außenbereich
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Bahnschwellen über 30 cm Länge
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Schrott und Aluminium jeglicher Art / Sandwichplatten mit Blech
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Nicht brennbare Abfälle wie z. B. Bodenaushub, Bauschutt, Steine (…)
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Gefährliche Abfälle wie z. B. Batterien, ölige Betriebsmittel, Lösemittel, Pestizide, Laborabfälle, Chemikalienreste, Desinfektionsmittel, Zytostatika, flüssige Farben
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Abfälle/Wertstoffe mit Aluminiumanhaftungen, (Stanz- oder Blister Abfälle)
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Explosionsgefährliche Stoffe (Feuerwerkskörper, Munition, Druckgasflaschen)
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Carbonfaserabfälle, KMF-Abfälle / Mineralwolle / Rollisol
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Alt- Reifen, Rigipsplatten, Kunststofffenster, Glasscheiben / Spiegel
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Schlammförmige, staubige, flüssige Abfälle
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Brennende, glühende oder leicht entzündliche Abfälle
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Strahlende Abfälle
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Teerhaltige Bitumenabfälle, Bitumenabfälle über haushaltsüblichen Mengen
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HBCDD-haltige Abfälle / Styropor/Styrodur als Monocharge
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Brandabfälle, nur nach Freigabe von der Feuerwehr
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Blutige Abfälle aus unterschiedlichen Einrichtungen wie z.B. (Krankenhäuser, Dialysestationen, etc…)
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Infektiöse Abfälle gemäß Gruppe C LAGA-Merkblatt
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Abfälle, die nach dem Bundesseuchengesetz behandelt werden müssen und mikrobiologische Kulturen (Abfallschlüssel 18 01 03*)
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Tierkörper und Versuchstiere
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Streu und Exkremente aus Versuchstieranlagen, soweit eine Verbreitung meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten zu befürchten ist und mikrobiologische Kulturen (ASN 18 02 02*)
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Körperteile und Organabfälle, einschl. gefüllter Blutbeutel und Blutkonserven (Abfallschlüssel 18 01 02)
Wenn Sie sich unsicher sind über die Abfallart, nutzen Sie unser Abfall-ABC.
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an: 07308 878-0
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