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AWB Rückübertragung

Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den AWB

11 von 17 Kommunen im Landkreis Neu-Ulm haben sich für die Rückübertragung ihrer abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den AWB entschieden.


Ab dem 01. Januar 2026 geht die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung von den Städten, Gemeinden und Märkten auf den Abfallwirtschaftsbetrieb über.


Folgende Kommunen übertragen ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den AWB:
Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg, Unterroth und Weißenhorn.


Folgende Kommunen haben der Übertragung ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben NICHT zugestimmt:

Bellenberg, Elchingen, Nersingen, Neu-Ulm, Senden und Vöhringen.
Hier bleibt alles wie gehabt.

Die wichtigsten Änderungen
 
• Die Biotonne kommt

Ab 2026 werden im Zuständigkeitsgebiet des AWB Bioabfälle getrennt gesammelt. Grundlage ist das von der Bundesregierung beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz, das eine verpflichtende Getrenntsammlung von Bioabfällen vorsieht. Diese Vorschrift wird ab dem 01. Januar 2026 durch den AWB umgesetzt.

Für Eigenkompostierer gibt es die Möglichkeit, sich von der Nutzung einer Biotonne befreien zu lassen.

• Neue Restmülltonnen
Jeder Grundstückseigentümer erhält neue Restabfallbehälter.
Damit die neuen Tonnen rechtzeitig bestellt und verteilt werden können, erhalten alle Grundstückseigentümer im Rahmen der Bedarfsabfrage ein Bestellformular mit Informationen über die angebotenen Abfallbehälter.


• Bio- und Restmülltonnen sind mit einem Chip ausgerüstet
Der Chip unterstützt ein verursachergerechtes Gebührensystem. Jeder Chip ist mit einer Tonnennummer codiert. Diese Nummer wird dem jeweiligen Benutzer zugeordnet. Ein im Müllfahrzeug installiertes Lesegerät registriert die Tonnennummer sowie Datum und Uhrzeit der Leerung.


• Behältergemeinschaften können gebildet werden
Sie haben zu wenig Rest- und/oder Biomüll, dass sich eine eigene Tonne nicht rentiert?
Für Grundstücke, die aneinander angrenzen, können auf Antrag widerruflich gemeinsam Abfallbehälter für eine Behältergemeinschaft zugelassen werden.

  • Der Bayerische Gemeindetag – Kreisverband Neu-Ulm hat beim Landkreis Neu-Ulm am 19.01.2019 beantragt, die Möglichkeit der Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben von den Kommunen an den Landkreis zu überprüfen.


    Dazu sollte das entsprechende Interesse der kreisangehörigen Gemeinden abgefragt werden. Mit Unterstützung der Econum Unternehmensberatung GmbH wurde, in Zusammenarbeit mit den 14 am Projekt teilnehmenden Kommunen, Vertretern der Gemeinden und der Kreistagsfraktionen, ein Konzept zur möglichen Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis Neu-Ulm entwickelt.


    Von den 14 am Projekt beteiligten Kommunen haben sich 11 für eine Rückübertragung der  abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den Landkreis ausgesprochen. Die Gemeinden Elchingen, Nersingen und die Stadt Senden sowie die 3 von Anfang an nicht am Projekt teilnehmenden Kommunen Neu-Ulm, Vöhringen und Bellenberg wollen die ihnen übertragenen Teilaufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft weiterhin eigenständig durchführen.

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